Häufig gestellte Fragen

  • Bietet die PhönixPflege ihre Leistungen nur in Papendorf an ?

    Wir sind in mehreren Gemeinden rund um Rostock für Sie unterwegs – mit Herz und Engagement. Zu unseren Versorgungsgebieten zählen unter anderem: Sildemow, Niendorf, Wahrstorf, Pölchow, Huckstorf, Buchholz, Ziesendorf

    Sie wohnen in einem anderen Ort – vielleicht sogar direkt in Rostock? Kein Problem! Sprechen Sie uns einfach an. Wir prüfen gerne, ob wir auch bei Ihnen eine liebevolle Versorgung ermöglichen können.

  • Erhalten wir vom Pflegedienst Unterstützung bei der Antragstellung für einen Pflegegrad oder ähnliche Anliegen ?

    Ja – wir lassen Sie mit bürokratischen Hürden nicht allein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad, bei Hilfe zur Pflege oder anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Unser Team steht Ihnen beratend zur Seite und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

  • Wofür können wir den Entlastungsbetrag nutzen ?

    Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von derzeit 131 Euro (Stand: 2025), die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.

    🏡 Unterstützung im Alltag

    👥 Betreuungsangebote

    🧓 Leistungen ambulanter Pflegedienste

  • Welche Voraussetzungen gibt es um von einem amb. Pflegedienst versorgt werden zu können ?

    Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes in Deutschland im Jahr 2025 lassen sich in zwei Perspektiven unterteilen:

    Medizinisch-pflegerische Voraussetzungen

    Pflegebedürftigkeit muss vorliegen (körperlich, geistig oder psychisch bedingt)

    Pflegegrad 1 bis 5 muss durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt worden sein

    📄 Organisatorische Schritte

    Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen

    Erstgespräch mit einem Pflegedienst führen (kostenlos und unverbindlich)

    Pflegevertrag abschließen, in dem Leistungen und Zeiten geregelt sind

    Auch ohne Pflegegrad kann ein Pflegedienst privat beauftragt werden – dann allerdings auf eigene Kosten.

  • Werden ausschließlich gesetzlich Versicherte von einem Pflegedienst betreut ?

    Nein, ein ambulanter Pflegedienst versorgt nicht nur gesetzlich Versicherte – auch privat Versicherte können die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

    ✅ Gesetzlich Versicherte

    Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

    Grundlage ist das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI).

    Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag etc.

    ✅ Privat Versicherte

    Leistungen werden ebenfalls gewährt, aber:

    Die Versicherten erhalten eine Rechnung vom Pflegedienst.

    Diese reichen sie bei ihrer privaten Pflegeversicherung zur Erstattung ein.

    Die Leistungen orientieren sich in Art und Höhe an denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

  • Was versteht man unter Behandlungspflege ?

    🩺 Leistungen der Behandlungspflege (Stand 2025)

    Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die zur Behandlungspflege zählen:

    💉 Medikamentenbezogene Leistungen

    Richten und Verabreichen von Medikamenten

    Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)

    Infusionen (z. B. bei Flüssigkeitsmangel)

    🩹 Wundversorgung

    Anlegen und Wechseln von Verbänden

    Versorgung chronischer oder postoperativer Wunden

    Dekubitusbehandlung

    🩸 Messungen und Überwachung

    Blutzucker- und Blutdruckmessung

    Kontrolle von Vitalzeichen

    Überwachung bei künstlicher Ernährung (z. B. PEG-Sonde)

    🫁 Technische Pflege

    Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten

    Absaugen der oberen Atemwege

    Versorgung von Trachealkanülen

    🚽 Weitere Leistungen

    Katheterpflege (Einführen, Wechseln, Spülen)

    Stomaversorgung (z. B. bei künstlichem Darmausgang)

    Einläufe und Klistiere