
𝘋𝘪𝘦 𝑷𝒉ö𝒏𝒊𝒙𝑷𝒇𝒍𝒆𝒈𝒆 𝘪𝘴𝘵 𝘷𝘰𝘳 𝘢𝘭𝘭𝘦𝘮 𝘪𝘯 𝘥𝘦𝘳 𝘙𝘦𝘨𝘪𝘰𝘯 𝘳𝘶𝘯𝘥 𝘶𝘮 𝑹𝒐𝒔𝒕𝒐𝒄𝒌 𝘢𝘬𝘵𝘪𝘷 𝘶𝘯𝘥 𝘣𝘦𝘵𝘳𝘦𝘶𝘵 𝘒𝘭𝘪𝘦𝘯𝘵𝘪𝘯𝘯𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘒𝘭𝘪𝘦𝘯𝘵𝘦𝘯 𝘢𝘯 𝘥𝘦𝘯 𝘷𝘦𝘳𝘴𝘤𝘩𝘪𝘦𝘥𝘦𝘯𝘦𝘯 𝘚𝘵𝘢𝘯𝘥𝘰𝘳𝘵𝘦𝘯 𝘸𝘪𝘦 𝑺𝒊𝒍𝒅𝒆𝒎𝒐𝒘, 𝑷𝒂𝒑𝒆𝒏𝒅𝒐𝒓𝒇, 𝑵𝒊𝒆𝒏𝒅𝒐𝒓𝒇, 𝒁𝒊𝒆𝒔𝒆𝒏𝒅𝒐𝒓𝒇, 𝑾𝒂𝒉𝒓𝒔𝒕𝒐𝒓𝒇, 𝑷ö𝒍𝒄𝒉𝒐𝒘, 𝑯𝒖𝒄𝒌𝒔𝒕𝒐𝒓𝒇, 𝑩𝒖𝒄𝒉𝒉𝒐𝒍𝒛 𝘶𝘯𝘥 𝑺𝒄𝒉𝒘𝒂𝒂𝒏.
𝘋𝘢𝘣𝘦𝘪 𝘭𝘦𝘨𝘦𝘯 𝘸𝘪𝘳 𝘨𝘳𝘰ß𝘦𝘯 𝘞𝘦𝘳𝘵 𝘥𝘢𝘳𝘢𝘶𝘧, 𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘪𝘯𝘥𝘪𝘷𝘪𝘥𝘶𝘦𝘭𝘭𝘦 𝘶𝘯𝘥 𝘶𝘮𝘧𝘢𝘴𝘴𝘦𝘯𝘥𝘦 𝘉𝘦𝘵𝘳𝘦𝘶𝘶𝘯𝘨 𝘻𝘶 𝘨𝘦𝘸ä𝘩𝘳𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘦𝘯, 𝘥𝘪𝘦 𝘥𝘦𝘯 𝘉𝘦𝘥ü𝘳𝘧𝘯𝘪𝘴𝘴𝘦𝘯 𝘫𝘦𝘥𝘦𝘳 𝘦𝘪𝘯𝘻𝘦𝘭𝘯𝘦𝘯 𝘗𝘦𝘳𝘴𝘰𝘯 𝘨𝘦𝘳𝘦𝘤𝘩𝘵 𝘸𝘪𝘳𝘥.
𝘎𝘦𝘳𝘯𝘦 𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘯 𝘸𝘪𝘳 𝘢𝘶𝘤𝘩 𝘈𝘯𝘧𝘳𝘢𝘨𝘦𝘯 𝘢𝘶𝘴 𝘢𝘯𝘥𝘦𝘳𝘦𝘯 𝘎𝘦𝘣𝘪𝘦𝘵𝘦𝘯 𝘦𝘯𝘵𝘨𝘦𝘨𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘴𝘪𝘯𝘥 𝘣𝘦𝘳𝘦𝘪𝘵, 𝘶𝘯𝘴𝘦𝘳𝘦 𝘋𝘪𝘦𝘯𝘴𝘵𝘦 𝘧𝘭𝘦𝘹𝘪𝘣𝘦𝘭 𝘢𝘶𝘴𝘻𝘶𝘸𝘦𝘪𝘵𝘦𝘯. 𝘈𝘶𝘤𝘩 𝘪𝘯𝘯𝘦𝘳𝘩𝘢𝘭𝘣 𝘷𝘰𝘯 𝑹𝒐𝒔𝒕𝒐𝒄𝒌 𝘴𝘵𝘦𝘩𝘦𝘯 𝘸𝘪𝘳 𝘰𝘧𝘧𝘦𝘯 𝘧ü𝘳 𝘯𝘦𝘶𝘦 𝘏𝘦𝘳𝘢𝘶𝘴𝘧𝘰𝘳𝘥𝘦𝘳𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘴𝘤𝘩𝘢𝘶𝘦𝘯 𝘨𝘦𝘮𝘦𝘪𝘯𝘴𝘢𝘮 𝘮𝘪𝘵 𝘐𝘩𝘯𝘦𝘯, 𝘰𝘣 𝘸𝘪𝘳 𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘢𝘥ä𝘲𝘶𝘢𝘵𝘦 𝘝𝘦𝘳𝘴𝘰𝘳𝘨𝘶𝘯𝘨 𝘻𝘶𝘷𝘦𝘳𝘭ä𝘴𝘴𝘪𝘨 𝘨𝘦𝘸ä𝘩𝘳𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘦𝘯 𝘬ö𝘯𝘯𝘦𝘯.
Ihr ambulanter Pflegedienst in Papendorf
Aus Überzeugung. Aus Liebe zum Menschen.
Unsere Dienstleistungen
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Die Behandlungspflege nach §37 SGB V umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegefachkräften zu Hause durchgeführt werden – z. B. Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Blutdruckmessung. Sie dient der Sicherstellung der ärztlichen Therapie im häuslichen Umfeld.
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Die Grundpflege nach §37 SGB XI beinhaltet pflegerische Hilfen im Alltag, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie wird im Rahmen der häuslichen Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste erbracht und richtet sich nach dem Pflegegrad.
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Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag. Dazu gehören z. B. Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger.
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Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind verpflichtende Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger, die von zugelassenen Pflegediensten durchgeführt werden. Sie dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und finden je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich statt.
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Bei Berufsgenossenschaftsfällen übernehmen die Unfallversicherungsträger – wie Berufsgenossenschaften – die Kosten für notwendige Pflege- und Behandlungsleistungen nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Die Versorgung erfolgt in enger Abstimmung mit Ärzten, Pflegekräften und der Berufsgenossenschaft zur optimalen Rehabilitation.
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Die Sterbe- und Trauerbegleitung unterstützt schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen in der letzten Lebensphase. Sie bietet emotionale, psychosoziale und praktische Hilfe, schafft Raum für Abschied und begleitet Hinterbliebene in der Trauer – einfühlsam, würdevoll und individuell.
Neben unseren pflegerischen Leistungen bieten wir umfassende Unterstützung im Alltag – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Durch die enge Zusammenarbeit mit mobiler Fußpflege, Sanitätshäusern und weiteren regionalen Partnern ermöglichen wir eine ganzheitliche Versorgung. Gerne vermitteln wir Ihnen den passenden Kontakt.
Wir sind zwar Dienstleister, aber stecken persönliches Herzblut in jede zu pflegende Person.
Ob große Leistung oder nur alltägliche Unterstützung - Alle haben für uns den gleichen Wert!
Pflegeleitbild
Wir sind zwar Dienstleister, aber jeder einzelne von uns hat ein hohes Maß an Emphatie und Menschlichkeit.
Ob schnell die Waschmaschine anmachen oder kurz den Müll mit runternehmen, wenn es Ihnen gerade z.B. an Kraft fehlt - Wir unterstützen Sie gerne, von Mensch zu Mensch!
Wir arbeiten stets Lösungsorientiert, wohlwollend der zu pflegenden Person.
Ob die Kasse ihren Antrag ablehnt oder das Pflegegeld nicht ausreicht - Wir finden für alles eine Lösung!
Wir handeln in jeder Hinsicht für unsere Kunden, bei uns wird Hilfsbereitschaft groß geschrieben.
Ob ein Arztbesuch, ein Rezept abholen, Unklarheiten bzgl. Medikamente, Anträge stellen - Wir helfen gerne!
Wir arbeiten stets Ressourcenorientiert. Gemeinsam ermitteln und nutzen wir ihre Stärken, um Ihnen solange wie möglich und gewünscht, das Leben in der bekannten Häuslichkeit zu ermöglichen.
Ob Ressourcen erhalten oder neue fördern / entdecken - Wir begleiten Sie zu ihren persönlichen Ziel!
Die PhönixPflege steht für Sicherheit und Fürsorge.
Nicht nur für die zu pflegenden Personen, sondern auch für dessen Angehörige.
Denn Sicherheit bei den Angehörigen besteht nur, wenn die Fürsorge für die zu Pflegenden vollumfänglich gewährleistet ist.